Förderung von Streuobstwiesen


Grundsätzlich ist es möglich eine Förderung für Ihre Streuobstwiese zu erhalten. Oftmals ist es allerdings schwierig, Informationen über die einzelnen Fördermaßnahmen zu finden. Deshalb empfehlen wir grundsätzlich den Kontakt zur Unteren Naturschutzbehörde in Ihrem Kreis. Diese kennt alle lokalen Fördermöglichkeiten, örtliche Regularien sowie Streuobst Rechte und Pflichten. Hier kann man Sie zudem über anstehende Flurneuordnungsverfahren oder Ausgleichspflanzungen bzw. Streuobstwiese Ausgleichsfläche informieren. In jedem Fall der Förderung von Streuobstwiesen werden diese gefördert und finanziell unterstützt. Unabhängig von der Fördersumme müssen typischerweise folgende Ansprüche erfüllt werden:
            ▪ 100 Bäume pro Hektar
            ▪ Regionale und historische Obstsorten
            ▪ Als Hochstamm gezogene Bäume
            ▪ Aus biologischem Anbau

Förderung von Streuobstwiesen durch Stiftungen

Der vermeintlich einfachste Weg zum Erhalt einer Förderung ist über Stiftungen. Diese fördern zumeist den Aufbau einer Streuobstwiese und damit den Kauf von Hochstamm Obstbäumen. Hierbei können sich Privatpersonen sowie Vereine, Landwirte und Brennereien bewerben. Wenden Sie sich hierfür an die jeweilige Stiftung Naturschutz in Ihrem Bundesland. Zum Beispiel:
    • Stiftung Hessischer Naturschutz (Hessen)
    • NRW Stiftung Natur Heimat Kultur (NRW)
    • Stiftung Naturschutz Thüringen (Thüringen)
    • Stiftung Naturschutzfonds Baden-Württemberg (Baden-Württemberg)
    • Bayerischer Naturschutzfonds (Bayern)

BUND oder NABU-Streuobstwiese

Es kann zudem hilfreich sein sich mit dem BUND oder NABU Verein vor Ort auszutauschen. Naturschutzverbände kennen sich mit den einzelnen Fördermöglichkeiten vor Ort sowie der genauen Antragstellung aus. Zusätzlich stehen Sie bereits im Austausch mit öffentlichen Behörden und können Ihnen hier Ansprechpartner nennen. Im Idealfall können Sie zudem von dem enormen Fachwissen was Klima sowie Bodenverhältnisse vor Ort betrifft, profitieren.


Halbstaatliche Förderung von Streuobstwiesen

Zusätzlich zu direkten staatlichen Förderungen stehen Ihnen halbstaatliche Förderungen offen. In den letzten Jahren wurden viele Umweltlotterien ins Leben gerufen. Diese verwenden einen Teil ihrer Einnahmen zur Unterstützung von Natur- und Umweltprojekten. Beispiele hierfür sind:
    • Postcode Lotterie (national)
    • Genau Umweltlotterie (Hessen)
    • Bingo Umweltlotterie (Niedersachsen)
    • Bingo Die Umweltlotterie (Schleswig-Holstein)


Gibt es die Möglichkeit einer Förderung für bereits angelegte Streuobstwiesen?

Bereits angelegte Streuobstwiesen werden ebenfalls gefördert. Im Gegensatz zur Streuobstwiese Neuanlage ergeben sich hier große Differenzen zwischen den einzelnen Bundesländern. Wir möchten deshalb erneut auf die Untere Naturschutzbehörde sowie die Untere Landwirtschaftsbehörde beim Landratsamt verweisen.


Flächenprämie

Landwirte können ihre Streuobstwiese über die Flächenprämie verrechnen. Im Idealfall wird die Streuobstwiese auf dem Flächenplan als biologisch bewirtschaftete Dauerkultur vermerkt. Die Auszahlung der Prämie erfolgt dann jährlich.


Förderung der Landschaftspflege

Befindet sich die Streuobstwiese in einem Naturschutzgebiet oder wird ihr eine besondere ökologische Bedeutung zugewiesen, kann die Pflege gefördert werden. Über die Untere Naturschutzbehörde kann ein solcher Antrag eingereicht werden. Gefördert werden vor allem die Anschaffung von Maschinen und Materialien zur Pflege sowie Weiterverwertung der Streuobstwiese Ernte.


Förderung vom Streuobstwiese Baumschnitt

Auch naturnahe Flächen müssen gepflegt werden, um ihre Wertigkeit für Mensch und Natur zu behalten. Ein regelmäßiger Streuobstwiese Baumschnitt sowie das Pflegen der Wiese erleichtert Ihnen das Ernten der Hochstämme und belebt Flora und Fauna. Der hiermit verbundene arbeits- und finanzielle Aufwand wird von vielen Bundesländern anerkannt und finanziell unterstützt. Viele Bundesländer haben ein Programm für Agrar-, Umwelt- und Landschaftspflege-Maßnahmen verabschiedet. Bestehende Streuobstwiesen werden im Rahmen dieser Programme gefördert. Zumeist erfolgt die Antragstellung über die Wirtschaftsstrukturbank des jeweiligen Landes. Die Förderung ist langfristig angelegt, sodass eine erhaltene Förderung von Streuobstwiesen mehrere Jahre abdeckt. Der Förderantrag kann nach Ablauf erneut gestellt werden.